|  MITTEILUNG, 
                        13. Dezember 2000  
                          
                           ::Jetzt ruht die Hoffnung 
                          auf der Volksanwaltschaft 
                        :Public Netbase t0 sucht Hilfe 
                          gegen die Willkür des Kunststaatssekretariats 
                        Nachdem 
                          sich das Jahr 2000 zunehmend dem Ende neigt und der 
                          Förderungsantrag von Public Netbase t0 seitens 
                          des Kunststaatssekretariats im Bundeskanzleramt noch 
                          immer nicht beantwortet ist, hofft die renommierte Wiener 
                          Netzkultur-Institution nun auf die Volksanwaltschaft. 
                        Schließlich 
                          wurde von Staatssekretär Morak immer in Aussicht 
                          gestellt, dass über den Förderantrag von Public 
                          Netbase t0 für das Jahr 2000 entschieden werde, 
                          sobald das Ergebnis der im Frühjahr beauftragten 
                          Wirtschaftsprüfung abgeschlossen sei. Nun liegt 
                          der Prüfbericht seit Ende September vor, eine Antwort 
                          des Kunststaatssekretärs steht aber - mittlerweile 
                          mehr als 11 Wochen später - noch immer aus. 
                        Für 
                          Public Netbase t0 bedeutet diese Vorgehensweise jedenfalls 
                          eine folgenschwere Existenzgefährdung, weil durch 
                          einen solchen Umgang des Kunststaatssekretariats mit 
                          Antragstellern eine Situation der Unmöglichkeit 
                          von Planungen entstanden ist, die nicht nur die gesamte 
                          Organisation, die verantwortlichen Personen und das 
                          Kulturprogramm massiv gefährdet, sondern vor allem 
                          auch dem Dienstleistungsanspruch einer zeitgemäßen 
                          Administration keineswegs gerecht wird. 
                        Nun 
                          soll die Volksanwaltschaft mit dem folgenden Hilferuf 
                          auf den Fall Public Netbase t0 aufmerksam gemacht werden, 
                          um der Willkür des Kunststaatsekretariats gegenüber 
                          der kritischen Medienkulturinitiative ein zeitgerechtes 
                          Ende zu bereiten. 
                        ++++++++++ 
                        An 
                          die 
                        Volksanwaltschaft 
                           
                          Singerstr. 17 
                          A-1010 Wien  
                         
                          Wien, 13. Dezember 2000 
                         
                           Betreff: Beschwerde gegen 
                          Willkür des Kunststaatssekretariats 
                             
                        Sehr 
                          geehrte Volksanwaltschaft, 
                        es 
                          mag Ihnen vielleicht ungewöhnlich erscheinen, dass 
                          sich in der vielgerühmten "Kulturnation Österreich" 
                          ausgerechnet eine Kunstinstitution mit einer Beschwerdeführung 
                          an Sie richtet. Auch uns erscheint dieses Vorgehen etwas 
                          kurios. Aber die Hintergründe, die Public Netbase 
                          t0 zu einem solchen Schritt bewogen haben, geben dazu 
                          ausreichenden Anlass. 
                        Im 
                          folgenden werden wir versuchen, Ihnen unseren Sachverhalt 
                          in einer knappen und verständlichen Form darzulegen, 
                          um anschließend unsere Beschwerde gegen das Kunststaatssekretariat 
                          zu begründen. 
                        Mit 
                          seinem Sitz im Wiener Museumsquartier hat sich Public 
                          Netbase t0 seit 1994 von einem engagierten kleinen Kulturprojekt 
                          zu einer angesehenen Medienkultur-Institutionen entwickelt, 
                          die vor allem für seine wegweisende Impulsgebung 
                          international beachtet wird. Eingebettet in ein dichtes 
                          österreichisches und europäisches Netzwerk 
                          leistet Public Netbase innovative Kulturarbeit an der 
                          Schnittstelle von Kunst und neuen Technologien. Die 
                          Institution betreibt einen non-profit-Internetprovider, 
                          ermöglicht künstlerische Praxis im elektronischen 
                          Raum und versucht Medienkompetenz zu vermitteln. Zudem 
                          ist es ihr ein großes Anliegen, zur kulturpolitischen 
                          Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen 
                          Möglichkeiten und Gefahren des Internets beizutragen. 
                        Mit 
                          der Regierungsbildung von ÖVP und FPÖ ist 
                          Public Netbase t0 als Zentrum für Kunst, Kultur 
                          und Neue Medien in eine schwierige Situation geraten. 
                          Einerseits war Public Netbase t0 bereits im Jahre 1998 
                          das Ziel einer politischen Hetze und Diffamierungskampagne 
                          der FPÖ, die erst vor Gericht zu unseren Gunsten 
                          gestoppt werden konnte. Andererseits sind gegenwärtig 
                          viele Netzprojekte von regierungskritischen Organisationen 
                          über den Internetserver t0 angebunden, der als 
                          Objekt des Argwohns und einer gezielten Ablehnung immer 
                          wieder ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen 
                          gerät. 
                        Einen 
                          Höhepunkt erfuhr diese Entwicklung, als uns am 
                          24. Mai 2000 die Mitteilung erreichte, dass Kunststaatssekretär 
                          Franz Morak (ÖVP) die Überprüfung der 
                          bisherigen Verwendung der Bundesfördermittel von 
                          Public Netbase t0 in Hinblick auf ihren Widmungszweck 
                          durch ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen 
                          (KPMG Alpentreuhand GesmbH.) in Auftrag gegeben hat. 
                          Franz Morak beruft sich auf eine angebliche Empfehlung 
                          des Beirates für Medienkunst. Dieser Beirat hat 
                          darauf umgehend reagiert und sehr deutlich in der Öffentlichkeit 
                          zurückgewiesen, dem Kunststaatssekretär jemals 
                          ein solches Vorgehen empfohlen zu haben. Dieses Gremium 
                          ist für eine solche Empfehlung gar nicht zuständig 
                          und hat diesen Willkürakt gegen Public Netbase 
                          t0 aufs Schärfste verurteilt (siehe Anhang). 
                        Bis 
                          heute konnte Kunststaatssekretär Morak den Verdacht 
                          nicht glaubwürdig entkräften, dass mit dieser 
                          Auftragserteilung eine engagierte, kritische und zukunftsorientierte 
                          Kulturorganisation einer Schikane unterzogen werden 
                          soll. Dieser - nunmehr auch von den Medien mehrmals 
                          vorgebrachten Einschätzung - steht der Umstand 
                          gegenüber, dass die KPMG Alpentreuhand bereits 
                          Ende September 2000 ihre Überprüfungstätigkeit 
                          zu einem Abschluss brachte und in ihrem Prüfbericht 
                          sehr deutlich festgehalten hat, dass an der Finanzgebarung 
                          und der Zweckwidmung der Fördergelder keine Beanstandungen 
                          festzustellen sind (siehe Anhang). 
                         
                          Damit lässt sich folgendes zusammen fassen: 
                        Public 
                          Netbase t0 stellte am 19. Oktober 1999, also zu einem 
                          Zeitpunkt, als die gegenwärtige Regierungskonstellation 
                          noch gar nicht abzusehen war, seinen Förderungsantrag 
                          an das Kunststaatssekretariat im Bundeskanzleramt, um 
                          - wie auch schon in den Jahren zuvor - für 2000 
                          eine Finanzierung des Betriebes und der Projektaktivitäten 
                          sicher zu stellen. 
                        Uns 
                          war stets bewusst, dass mit der späten Koalitionsbildung 
                          im Februar 2000 administrative Verfahren sich verzögern 
                          würden. Es war darüber hinaus ebenso damit 
                          zu rechnen, dass aufgrund der in ihren wahren Hintergründen 
                          sehr dubiosen Auftragserteilung einer Wirtschaftsprüfung 
                          eine Entscheidung über den Förderungsantrag 
                          für das Jahr 2000 frühestens bei Vorliegen 
                          eines Prüfberichts zu erwarten sei. Diese Verknüpfung 
                          wurde uns jedenfalls auf Anfrage im Büro von Staatssekretär 
                          Franz Morak schriftlich zugesichert (siehe Anhang). 
                        Und 
                          dennoch: Bis heute, am 13. Dezember 2000, gibt es auf 
                          den Förderantrag 2000 keine Antwort aus dem Bundeskanzleramt, 
                          obwohl die Kernaussage des Prüfberichts der KPMG 
                          Alpentreuhand bereits am 25. September 2000 einer Aussendung 
                          der APA zu entnehmen war.  
                        Für 
                          Public Netbase t0 bedeutet diese Vorgehensweise jedenfalls 
                          eine folgenschwere Existenzgefährdung, weil durch 
                          einen solchen Umgang des Kunststaatssekretariats mit 
                          Antragstellern eine Situation der Unmöglichkeit 
                          von Planungen entstanden ist, die nicht nur die gesamte 
                          Organisation, die verantwortlichen Personen und das 
                          Kulturprogramm massiv gefährdet, sondern vor allem 
                          auch dem Dienstleistungsanspruch einer zeitgemäßen 
                          Administration keineswegs gerecht wird. 
                        Vor 
                          dem Hintergrund der dargestellten Sachlage wenden wir 
                          uns hilfesuchend an die Volksanwaltschaft, weil wir 
                          auf diesem Wege hoffen, dass sich im Falle von Public 
                          Netbase t0 der undurchsichtigen Willkür durch das 
                          Kunststaatssekretariat im Bundeskanzleramt ein Ende 
                          setzen lässt. 
                        In 
                          großem Vertrauen darauf, dass in Österreich 
                          auch Institutionen im Bereich Kunst und Kultur rechtsstaatliche 
                          Sicherheit und korrekte Umgangsformen seitens der Behörden 
                          zuteil werden, verbleiben wir mit vorzüglicher 
                          Hochachtung 
                        Mag. 
                          Martin Wassermair, 
                          Geschäftsführer von Public Netbase t0 
                        Konrad 
                          Becker, 
                          Direktor von Public Netbase t0, 
                          Institut für Neue Kulturtechnologien 
                         |