MITTEILUNG,
13. Dezember 2000
::Jetzt ruht die Hoffnung
auf der Volksanwaltschaft
:Public Netbase t0 sucht Hilfe
gegen die Willkür des Kunststaatssekretariats
Nachdem
sich das Jahr 2000 zunehmend dem Ende neigt und der
Förderungsantrag von Public Netbase t0 seitens
des Kunststaatssekretariats im Bundeskanzleramt noch
immer nicht beantwortet ist, hofft die renommierte Wiener
Netzkultur-Institution nun auf die Volksanwaltschaft.
Schließlich
wurde von Staatssekretär Morak immer in Aussicht
gestellt, dass über den Förderantrag von Public
Netbase t0 für das Jahr 2000 entschieden werde,
sobald das Ergebnis der im Frühjahr beauftragten
Wirtschaftsprüfung abgeschlossen sei. Nun liegt
der Prüfbericht seit Ende September vor, eine Antwort
des Kunststaatssekretärs steht aber - mittlerweile
mehr als 11 Wochen später - noch immer aus.
Für
Public Netbase t0 bedeutet diese Vorgehensweise jedenfalls
eine folgenschwere Existenzgefährdung, weil durch
einen solchen Umgang des Kunststaatssekretariats mit
Antragstellern eine Situation der Unmöglichkeit
von Planungen entstanden ist, die nicht nur die gesamte
Organisation, die verantwortlichen Personen und das
Kulturprogramm massiv gefährdet, sondern vor allem
auch dem Dienstleistungsanspruch einer zeitgemäßen
Administration keineswegs gerecht wird.
Nun
soll die Volksanwaltschaft mit dem folgenden Hilferuf
auf den Fall Public Netbase t0 aufmerksam gemacht werden,
um der Willkür des Kunststaatsekretariats gegenüber
der kritischen Medienkulturinitiative ein zeitgerechtes
Ende zu bereiten.
++++++++++
An
die
Volksanwaltschaft
Singerstr. 17
A-1010 Wien
Wien, 13. Dezember 2000
Betreff: Beschwerde gegen
Willkür des Kunststaatssekretariats
Sehr
geehrte Volksanwaltschaft,
es
mag Ihnen vielleicht ungewöhnlich erscheinen, dass
sich in der vielgerühmten "Kulturnation Österreich"
ausgerechnet eine Kunstinstitution mit einer Beschwerdeführung
an Sie richtet. Auch uns erscheint dieses Vorgehen etwas
kurios. Aber die Hintergründe, die Public Netbase
t0 zu einem solchen Schritt bewogen haben, geben dazu
ausreichenden Anlass.
Im
folgenden werden wir versuchen, Ihnen unseren Sachverhalt
in einer knappen und verständlichen Form darzulegen,
um anschließend unsere Beschwerde gegen das Kunststaatssekretariat
zu begründen.
Mit
seinem Sitz im Wiener Museumsquartier hat sich Public
Netbase t0 seit 1994 von einem engagierten kleinen Kulturprojekt
zu einer angesehenen Medienkultur-Institutionen entwickelt,
die vor allem für seine wegweisende Impulsgebung
international beachtet wird. Eingebettet in ein dichtes
österreichisches und europäisches Netzwerk
leistet Public Netbase innovative Kulturarbeit an der
Schnittstelle von Kunst und neuen Technologien. Die
Institution betreibt einen non-profit-Internetprovider,
ermöglicht künstlerische Praxis im elektronischen
Raum und versucht Medienkompetenz zu vermitteln. Zudem
ist es ihr ein großes Anliegen, zur kulturpolitischen
Bewusstseinsbildung im Zusammenhang mit den gesellschaftlichen
Möglichkeiten und Gefahren des Internets beizutragen.
Mit
der Regierungsbildung von ÖVP und FPÖ ist
Public Netbase t0 als Zentrum für Kunst, Kultur
und Neue Medien in eine schwierige Situation geraten.
Einerseits war Public Netbase t0 bereits im Jahre 1998
das Ziel einer politischen Hetze und Diffamierungskampagne
der FPÖ, die erst vor Gericht zu unseren Gunsten
gestoppt werden konnte. Andererseits sind gegenwärtig
viele Netzprojekte von regierungskritischen Organisationen
über den Internetserver t0 angebunden, der als
Objekt des Argwohns und einer gezielten Ablehnung immer
wieder ins Zentrum der politischen Auseinandersetzungen
gerät.
Einen
Höhepunkt erfuhr diese Entwicklung, als uns am
24. Mai 2000 die Mitteilung erreichte, dass Kunststaatssekretär
Franz Morak (ÖVP) die Überprüfung der
bisherigen Verwendung der Bundesfördermittel von
Public Netbase t0 in Hinblick auf ihren Widmungszweck
durch ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen
(KPMG Alpentreuhand GesmbH.) in Auftrag gegeben hat.
Franz Morak beruft sich auf eine angebliche Empfehlung
des Beirates für Medienkunst. Dieser Beirat hat
darauf umgehend reagiert und sehr deutlich in der Öffentlichkeit
zurückgewiesen, dem Kunststaatssekretär jemals
ein solches Vorgehen empfohlen zu haben. Dieses Gremium
ist für eine solche Empfehlung gar nicht zuständig
und hat diesen Willkürakt gegen Public Netbase
t0 aufs Schärfste verurteilt (siehe Anhang).
Bis
heute konnte Kunststaatssekretär Morak den Verdacht
nicht glaubwürdig entkräften, dass mit dieser
Auftragserteilung eine engagierte, kritische und zukunftsorientierte
Kulturorganisation einer Schikane unterzogen werden
soll. Dieser - nunmehr auch von den Medien mehrmals
vorgebrachten Einschätzung - steht der Umstand
gegenüber, dass die KPMG Alpentreuhand bereits
Ende September 2000 ihre Überprüfungstätigkeit
zu einem Abschluss brachte und in ihrem Prüfbericht
sehr deutlich festgehalten hat, dass an der Finanzgebarung
und der Zweckwidmung der Fördergelder keine Beanstandungen
festzustellen sind (siehe Anhang).
Damit lässt sich folgendes zusammen fassen:
Public
Netbase t0 stellte am 19. Oktober 1999, also zu einem
Zeitpunkt, als die gegenwärtige Regierungskonstellation
noch gar nicht abzusehen war, seinen Förderungsantrag
an das Kunststaatssekretariat im Bundeskanzleramt, um
- wie auch schon in den Jahren zuvor - für 2000
eine Finanzierung des Betriebes und der Projektaktivitäten
sicher zu stellen.
Uns
war stets bewusst, dass mit der späten Koalitionsbildung
im Februar 2000 administrative Verfahren sich verzögern
würden. Es war darüber hinaus ebenso damit
zu rechnen, dass aufgrund der in ihren wahren Hintergründen
sehr dubiosen Auftragserteilung einer Wirtschaftsprüfung
eine Entscheidung über den Förderungsantrag
für das Jahr 2000 frühestens bei Vorliegen
eines Prüfberichts zu erwarten sei. Diese Verknüpfung
wurde uns jedenfalls auf Anfrage im Büro von Staatssekretär
Franz Morak schriftlich zugesichert (siehe Anhang).
Und
dennoch: Bis heute, am 13. Dezember 2000, gibt es auf
den Förderantrag 2000 keine Antwort aus dem Bundeskanzleramt,
obwohl die Kernaussage des Prüfberichts der KPMG
Alpentreuhand bereits am 25. September 2000 einer Aussendung
der APA zu entnehmen war.
Für
Public Netbase t0 bedeutet diese Vorgehensweise jedenfalls
eine folgenschwere Existenzgefährdung, weil durch
einen solchen Umgang des Kunststaatssekretariats mit
Antragstellern eine Situation der Unmöglichkeit
von Planungen entstanden ist, die nicht nur die gesamte
Organisation, die verantwortlichen Personen und das
Kulturprogramm massiv gefährdet, sondern vor allem
auch dem Dienstleistungsanspruch einer zeitgemäßen
Administration keineswegs gerecht wird.
Vor
dem Hintergrund der dargestellten Sachlage wenden wir
uns hilfesuchend an die Volksanwaltschaft, weil wir
auf diesem Wege hoffen, dass sich im Falle von Public
Netbase t0 der undurchsichtigen Willkür durch das
Kunststaatssekretariat im Bundeskanzleramt ein Ende
setzen lässt.
In
großem Vertrauen darauf, dass in Österreich
auch Institutionen im Bereich Kunst und Kultur rechtsstaatliche
Sicherheit und korrekte Umgangsformen seitens der Behörden
zuteil werden, verbleiben wir mit vorzüglicher
Hochachtung
Mag.
Martin Wassermair,
Geschäftsführer von Public Netbase t0
Konrad
Becker,
Direktor von Public Netbase t0,
Institut für Neue Kulturtechnologien
|