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v4.5 | 12 06 01

::Politische Schikane ohne Ende

Während auf der Ebene der Stadt Wien erkannt wird, dass es die impulsgebende Funktion von Public Netbase t0 weiter auszubauen gilt, verzögert auf der Ebene der Bundesregierung Kunststaatssekretär Morak (ÖVP) noch immer willkürlich wichtige Subventionsentscheidungen.

Begonnen hat es am 24. Mai 2000 mit der Mitteilung an Public Netbase t0, dass das Bundeskanzleramt die Überprüfung der bisherigen Verwendung der Bundesfördermittel in Hinblick auf ihren Widmungszweck durch ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen in Auftrag gegeben hat. Franz Morak beruft sich auf eine angebliche Empfehlung des Beirates für Medienkunst. Dieser Beirat hat darauf umgehend reagiert und sehr deutlich in der Öffentlichkeit zurückgewiesen, dem Kunststaatssekretär jemals ein solches Vorgehen empfohlen zu haben. Dieses Gremium ist für eine solche Empfehlung gar nicht zuständig und hat diesen Willkürakt gegen Public Netbase t0 aufs Schärfste verurteilt.

Tatsächlich vergeudet die Auftragserteilung an ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht nur Finanzmittel der öffentlichen Hand, weil die zweckgemäße Verwendung der Gelder durch dafür zuständige Behörden ohnehin alljährlich überprüft wird. Sie ist darüber hinaus juristisch höchst bedenklich und im Kulturbereich in dieser Form unüblich.

Bis heute konnte Kunststaatssekretär Morak den Verdacht nicht glaubwürdig entkräften, dass mit dieser Auftragserteilung eine engagierte, kritische und zukunftsorientierte Kulturorganisation einer zielgerichteten Repression unterzogen werden soll.

Dieser Einschätzung steht der Umstand gegenüber, dass das private Wirtschaftsprüfungsunternehmen bereits Ende September 2000 die Prüfung von Public Netbase t0 zu einem Abschluss brachte und in ihrem Bericht deutlich festgehalten hat, dass an der Finanzgebarung und Zweckwidmung der Fördergelder keine Beanstandungen festzustellen sind.

Obwohl Staatssekretär Morak eine Entscheidung über den bereits im Oktober 1999 gestellten Förderantrag für das Jahr 2000 nach Vorliegen des Prüfungsberichts in Aussicht gestellt hat, liegt bislang noch immer keine Subventionsentscheidung vor. Stattdessen wurde die Netzkultur-Institution zu Beginn des Jahres 2001 erneut mit einem Konvolut von Fragen konfrontiert.

Für Public Netbase t0 bedeutet diese willkürliche und nunmehr auch der Volksanwaltschaft vorgebrachte Verzögerung in der Entscheidung über den Förderantrag 2000 eine folgenschwere existentielle Beeinträchtigung. Der entstandene finanzielle Engpass gefährdet neben der gesamten Organisation, den verantwortlichen Personen und dem Kulturprogramm auch die Vorhaben der Museumsquartiers GesmbH.

~Österr. Rechtsregierung bedroht Existenz von Public Netbase

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