::Politische Schikane ohne Ende
Während auf der Ebene der Stadt Wien erkannt wird,
dass es die impulsgebende Funktion von Public Netbase
t0 weiter auszubauen gilt, verzögert auf der Ebene
der Bundesregierung Kunststaatssekretär Morak (ÖVP)
noch immer willkürlich wichtige Subventionsentscheidungen.
Begonnen hat es am 24. Mai 2000 mit der Mitteilung
an Public Netbase t0, dass das Bundeskanzleramt die
Überprüfung der bisherigen Verwendung der
Bundesfördermittel in Hinblick auf ihren Widmungszweck
durch ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen
in Auftrag gegeben hat. Franz Morak beruft sich auf
eine angebliche Empfehlung des Beirates für Medienkunst.
Dieser Beirat hat darauf umgehend reagiert und sehr
deutlich in der Öffentlichkeit zurückgewiesen,
dem Kunststaatssekretär jemals ein solches Vorgehen
empfohlen zu haben. Dieses Gremium ist für eine
solche Empfehlung gar nicht zuständig und hat diesen
Willkürakt gegen Public Netbase t0 aufs Schärfste
verurteilt.
Tatsächlich vergeudet die Auftragserteilung an
ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht
nur Finanzmittel der öffentlichen Hand, weil die
zweckgemäße Verwendung der Gelder durch dafür
zuständige Behörden ohnehin alljährlich
überprüft wird. Sie ist darüber hinaus
juristisch höchst bedenklich und im Kulturbereich
in dieser Form unüblich.
Bis heute konnte Kunststaatssekretär Morak den
Verdacht nicht glaubwürdig entkräften, dass
mit dieser Auftragserteilung eine engagierte, kritische
und zukunftsorientierte Kulturorganisation einer zielgerichteten
Repression unterzogen werden soll.
Dieser Einschätzung steht der Umstand gegenüber,
dass das private Wirtschaftsprüfungsunternehmen
bereits Ende September 2000 die Prüfung von Public
Netbase t0 zu einem Abschluss brachte und in ihrem Bericht
deutlich festgehalten hat, dass an der Finanzgebarung
und Zweckwidmung der Fördergelder keine Beanstandungen
festzustellen sind.
Obwohl Staatssekretär Morak eine Entscheidung
über den bereits im Oktober 1999 gestellten Förderantrag
für das Jahr 2000 nach Vorliegen des Prüfungsberichts
in Aussicht gestellt hat, liegt bislang noch immer keine
Subventionsentscheidung vor. Stattdessen wurde die Netzkultur-Institution
zu Beginn des Jahres 2001 erneut mit einem Konvolut
von Fragen konfrontiert.
Für Public Netbase t0 bedeutet diese willkürliche
und nunmehr auch der Volksanwaltschaft vorgebrachte
Verzögerung in der Entscheidung über den Förderantrag
2000 eine folgenschwere existentielle Beeinträchtigung.
Der entstandene finanzielle Engpass gefährdet neben
der gesamten Organisation, den verantwortlichen Personen
und dem Kulturprogramm auch die Vorhaben der Museumsquartiers
GesmbH.
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