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                          ::Politische Schikane ohne Ende 
                        Während auf der Ebene der Stadt Wien erkannt wird, 
                          dass es die impulsgebende Funktion von Public Netbase 
                          t0 weiter auszubauen gilt, verzögert auf der Ebene 
                          der Bundesregierung Kunststaatssekretär Morak (ÖVP) 
                          noch immer willkürlich wichtige Subventionsentscheidungen. 
                        Begonnen hat es am 24. Mai 2000 mit der Mitteilung 
                          an Public Netbase t0, dass das Bundeskanzleramt die 
                          Überprüfung der bisherigen Verwendung der 
                          Bundesfördermittel in Hinblick auf ihren Widmungszweck 
                          durch ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen 
                          in Auftrag gegeben hat. Franz Morak beruft sich auf 
                          eine angebliche Empfehlung des Beirates für Medienkunst. 
                          Dieser Beirat hat darauf umgehend reagiert und sehr 
                          deutlich in der Öffentlichkeit zurückgewiesen, 
                          dem Kunststaatssekretär jemals ein solches Vorgehen 
                          empfohlen zu haben. Dieses Gremium ist für eine 
                          solche Empfehlung gar nicht zuständig und hat diesen 
                          Willkürakt gegen Public Netbase t0 aufs Schärfste 
                          verurteilt. 
                        Tatsächlich vergeudet die Auftragserteilung an 
                          ein privates Wirtschaftsprüfungsunternehmen nicht 
                          nur Finanzmittel der öffentlichen Hand, weil die 
                          zweckgemäße Verwendung der Gelder durch dafür 
                          zuständige Behörden ohnehin alljährlich 
                          überprüft wird. Sie ist darüber hinaus 
                          juristisch höchst bedenklich und im Kulturbereich 
                          in dieser Form unüblich. 
                        Bis heute konnte Kunststaatssekretär Morak den 
                          Verdacht nicht glaubwürdig entkräften, dass 
                          mit dieser Auftragserteilung eine engagierte, kritische 
                          und zukunftsorientierte Kulturorganisation einer zielgerichteten 
                          Repression unterzogen werden soll. 
                        Dieser Einschätzung steht der Umstand gegenüber, 
                          dass das private Wirtschaftsprüfungsunternehmen 
                          bereits Ende September 2000 die Prüfung von Public 
                          Netbase t0 zu einem Abschluss brachte und in ihrem Bericht 
                          deutlich festgehalten hat, dass an der Finanzgebarung 
                          und Zweckwidmung der Fördergelder keine Beanstandungen 
                          festzustellen sind. 
                        Obwohl Staatssekretär Morak eine Entscheidung 
                          über den bereits im Oktober 1999 gestellten Förderantrag 
                          für das Jahr 2000 nach Vorliegen des Prüfungsberichts 
                          in Aussicht gestellt hat, liegt bislang noch immer keine 
                          Subventionsentscheidung vor. Stattdessen wurde die Netzkultur-Institution 
                          zu Beginn des Jahres 2001 erneut mit einem Konvolut 
                          von Fragen konfrontiert.  
                        Für Public Netbase t0 bedeutet diese willkürliche 
                          und nunmehr auch der Volksanwaltschaft vorgebrachte 
                          Verzögerung in der Entscheidung über den Förderantrag 
                          2000 eine folgenschwere existentielle Beeinträchtigung. 
                          Der entstandene finanzielle Engpass gefährdet neben 
                          der gesamten Organisation, den verantwortlichen Personen 
                          und dem Kulturprogramm auch die Vorhaben der Museumsquartiers 
                          GesmbH. 
                           
                            
                         
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