::Situation
von Public Netbase im Museumsquartier spitzt sich dramatisch
zu - MQ-Geschäftsführung droht mit Räumungsklagen
Nachdem Public Netbase erstmals im Dezember 2000 der
Abschluss von Mietverträgen im neuen Museumsquartier
für spätestens März 2001 angekündigt
worden war, musste die Netzkultur-Institution Anfang
Juni feststellen, dass zu diesem Zeitpunkt trotz mehrmaliger
Aufforderungen noch nicht einmal die für den Vertragsabschluss
notwendigen Vorgespräche stattgefunden hatten.
Sehr erstaunt und befremdet waren die Leiter von Public
Netbase, als ihnen ausgerechnet während der Pressekonferenz
zur offiziellen Eröffnung des Museumsquartiers
am 28. Juni 2001 ein mit 12. Februar 2001 datierter
Brief ins Büro überstellt wurde, der einen
Entwurf für einen Vorvertrag zum Abschluss eines
Mietvertrages zum Inhalt hatte.
Nach eingehender Überprüfung des Vertragsentwurfes
sah sich Public Netbase jedoch außerstande, diesen
zu unterzeichnen. Auf die mehrfach schriftlich und mündlich
vorgebrachten institutionellen und funktionellen Bedürfnisse
der Einrichtung war in keinster Weise eingegangen worden.
So sollten - trotz eines Zustroms von 35.000 BesucherInnen
im vergangenen Jahr - die Räumlichkeiten auf eine
reine Büronutzung beschränkt bleiben. Darüber
hinaus wurde über den künftigen Ort im Museumsquartier
keine Auskunft gegeben, sodass die Unterzeichnung des
Vorvertrages der Zustimmung zu einem Blindarrangement,
über das nur die MQ-Geschäftsführung
Bescheid weiß, gleich gekommen wäre.
Das erste Gespräch, das Public Netbase in Anlehnung
an die vielbeschworene "neue dialogische Zusammenarbeit"
im Museumsquartier am 6. Juli nach einem halben Jahr
Wartezeit endlich gewährt wurde, überließ
die MQ-Geschäftsführung ihrer Rechtsvertretung,
die mit einer unnachgiebigen Haltung klar machte, dass
etwas anderes als die kompromisslose Unterwerfung unter
die von der Museumsquartier GesmbH. gestellten Bedingungen
nicht in Frage komme.
Nachdem Public Netbase sich diesem einseitigen Diktat
nicht beugen konnte, kündigte die MQ-Geschäftsführung
an, jetzt auch im Falle von Public Netbase ausschließlich
per Gerichtsbeschluss vorzugehen. Die mit dem Stichtag
18. Juli 2001 vorgesehene Räumungsklage musste
die Netzkultur-Institution verstreichen lassen. Denn
so lange keine angemessenen Räumlichkeiten zugesichert
werden, lässt sich die volle Funktionstüchtigkeit
von Public Netbase nicht gewährleisten. Und das
ist nicht nur für Public Netbase von großem
Nachteil durch die Gefährdung des internationelen
Erfolgsprojekts, das wegweisende Beiträge zu kulturellen
Erschließung der neuen Medien leistet, wird die
Zukunftsfähigkeit des Museumsquartiers als Ganzes
in Frage gestellt.
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